BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Wiehl
Aktuelle AnträgeAktuell im Rat vorliegende sowie in Planung befindliche Anfragen und Anträge der Wiehler Grünen:
2021 06 - Anfrage Fahrradregelung Hauptstr. / Wülfringhauser Str.
Anfrage: Fahrradregelung Hauptstr./Wülfringhausener Straße
An der nunmehr fertiggestellten Einmündung der Hauptstraße in die Wülfringhausener Straße fehlen ebenso wie im weiteren Verlauf beider Straßen gekennzeichnete Bereiche für Radfahrer*innen.
Sind solche Maßnahmen noch in Planung?
Wenn nicht, warum hat man dann darauf verzichtet?
Begründung folgt mündlich
Jürgen Körber Barbara Degener
Fraktionssprecher Ratsmitglied
2021 06 - Anfrage Schwimmunterricht / Schwimmkurse
Anfrage zum Schwimmunterricht bzw. zu Schwimmkursen
In den vergangenen Monaten waren die Wiehler Bäder pandemiebedingt vorübergehend geschlossen. Demzufolge konnten in großem Umfang Wassergewöhnung, Schulschwimmen und Schwimmkurse nicht stattfinden. Viele Eltern stehen nun vor der Situation, dass die Kinder im Vorschul- oder im Grundschulalter nicht schwimmen gelernt haben oder nur unsicher schwimmen können.
Aus unserer Sicht sollten die Familien und die Kinder der betroffenen Jahrgänge beim Nachholen der Schwimmausbildung unbedingt unterstützt werden.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
Wie verhält sich die Anzahl der in diesem Jahr angebotenen Schwimmkurse bzw. Plätze zu dem Angebot der Vorjahre?
Im welchen Umfang und von wem angeboten finden zur Zeit Schwimmkurse statt?
Die Mehrzahl der durch die FSW zur Zeit beworbenen Anfängerschwimmkurse sind ausgebucht und haben Wartelisten. Wie groß sind die Wartelisten? Wie ist das Verhältnis der von der FSW angebotenen Kurse zu denen der Vereine (DLRG, WSG)?
Welche Kosten müssen Eltern für Schwimmlernkurse und Abzeichen aufbringen und gibt es Ermäßigungen für einkommensschwache Haushalte?
Welche Möglichkeit sieht die Verwaltung, Kinder, die das Seepferdchen erworben haben, weiter zu betreuen, um Schwimmsicherheit zu erreichen?
Wie viele Schwimmunterrichtsstunden sind in den Schuljahren 2019/2020 und 2020/2021 ersatzlos ausgefallen?
Wie kann der Ausfall des Schwimmunterrichts kompensiert werden?
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Körber Elke Zakaria
Fraktionssprecher
2021 08 - Antrag Holzbauweise im Schulbau
Antrag Prüfung eines Schulbaus DBG nach neuesten Nachhaltigkeitskriterien
Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen freut sich über den nahezu einstimmigen Beschluss, das neue DBG an alter Stelle zu errichten. Auch wenn eine Sanierung aus ökologischer Sicht gegenüber einem Neubau in der Regel zu bevorzugen ist, ist uns jedoch allen bewusst, dass sich, auch durch die Verschleppung der jetzt getroffenen Entscheidung, der Zustand des Bestandes derart verschlechtert hat, dass eine Sanierung nicht zielführend wäre.
Damit wir uns nun als Rat der Stadt Wiehl dennoch für ein nachhaltiges Schulgebäude hinsichtlich seiner Zukunftsfähigkeit und seines CO²-Abdrucks entscheiden können, sollten wir uns nicht nur um eine Nutzung nachhaltiger Energieträger, sondern auch um nachhaltige Baustoffe bemühen. Aus Sicht vieler Fachleute bietet der Baustoff Holz hier eine gute Möglichkeit, dies umzusetzen.
- Er bindet CO² statt es freizusetzen, wie bei der Produktion von Beton, Stahl und Zement,
- Guter Holzbau bietet die Möglichkeit von Erweiterung oder Rückbau je nach Notwendigkeit,
- Die Fertigung der Bauteile findet meist in den Werken der Anbieter statt und diese werden dann vor Ort montiert. Das ergibt eine kurze Bauzeit auf der Baustelle und weniger Verkehrsbelastung vor Ort durch Baufahrzeuge,
- Holzbauten können größtmöglichen Brandschutz gewährleisten.
- Holz unterstützt ein gesundes Raumklime, etc.
Mit einem Bau in Holzbauweise kann die Stadt Wiehl ökologisch zukunftsweisende Architektur in die Stadt holen und einen Impuls für eben diese Bauweise auch im privaten und/oder gewerblich Bau geben.
Wir, Bündnis90/Die Grünen, beantragen deshalb, die Verwaltung der Stadt Wiehl möge in einer Ausschreibung zum Neubau des des Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasiums neben dem Preis und gesetzlich vorgeschriebenen Kriterien, auch die folgenden aufnehmen:
- Nachhaltigkeit in Baustoffnutzung und Energieversorgung,
- regionale Wertschöpfung
- Erweiterung, bzw. Rückbaufähigkeit
Mit freundlichem Gruß
Jürgen Körber Marc Zimmermann
2021 06 - Antrag Baumschutzsatzung
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
für die Ratssitzung am 22.6.2021 (ursprünglich 23.02.2021)
Antrag auf Erlass einer Baumschutz – und Gehölzschutzsatzung für die Stadt Wiehl
Es wird folgender Antrag gestellt:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, eine Baumschutz – und Gehölzschutzsatzung für das
Gebiet der Gemeinde Wiehl auszuarbeiten und dem Stadtrat zur Genehmigung vorzulegen.
Begründung:
Der Rat der Stadt Wiehl ist befugt gemäß § 7 i.V.m. § 41 Absatz 1 Satz 2/f GO NRW und auf
Grundlage der §§ 29 und 49 B/LNatSchG eine Satzung zum Schutz des Baumbestandes mit
Einbeziehung von Gehölzen (§13 LNatSchG NRW) im Gebiet der Gemeinde Wiehl zu erlassen.
Bäume in der Stadt sind grundsätzlich ein Ausdruck für Lebensqualität. Bäume prägen das
Erscheinungsbild der Straßen, Plätze und Stadtteile und verschönern diese auf natürliche Weise
im Jahreslauf. Gehölze (Streuobstwiesen, Flurgehölze, Hecken, Bienenweidegehölze,
Schutzpflanzungen) sind Teil charakteristischer landschaftlicher Strukturen und gehören
insbesondere in den Außenbezirken und Dörfern zum Landschaftsbild, sind wichtiger
Lebensraum für Vögel, Kleintiere und Insekten und dienen auch dem Naturschutz.
Wichtiger noch in Zeiten des Klimawandels und eines zunehmenden Waldverlustes sind ihre
ökologische Funktion und ihre Bedeutung für das Stadtklima. Durch ihre Sauerstoff-produktion,
das Befeuchten der Luft, Staubfilterung und Schattenbildung verändern sie nachhaltig das
Stadtklima zum Besseren. Gleichzeitig bieten sie Lebensraum für Vögel und Insekten und
wirken somit dem Verlust von Artenvielfalt entgegen. Durch die Absorption von Kohlendioxid
tragen Bäume und Gehölze maßgeblich zur Verminderung klimaschädlicher Effekte bei.
Bäume haben gesundheitsfördernde und soziale Effekte, da sie auch gerade alten Menschen eine
angenehme Aufenthaltsqualität bieten und ihr Umfeld verschönern. Damit tragen sie in
erheblichem Maße zum Wohlbefinden der Bürgerinnen und Bürger, insbesondere in immer
heißer werdenden Sommern, bei.
Vor dem Hintergrund des rasant fortschreitenden Klimawandels ist der demonstrative Schutz von
Bäumen und Gehölzen durch die Wiedereinführung einer Baum/Gehölzschutzsatzung in der
Stadt ein Bekenntnis zu einer verantwortungsvollen kommunalen Klimapolitik.
Die Beseitigung von Bäumen, unabhängig von den jeweiligen Besitzverhältnissen, darf nur noch
unter strengen Vorgaben aus zwingenden, unabwendbaren Gründen erfolgen. Da wo Verluste
unvermeidbar sind, muss klar geregelt werden, wie der Verlust positiver Wirkungen eines
Baumes wieder kompensiert wird. Wer Bäumen Schäden zufügt oder ohne zwingenden Grund
beseitigt, fügt der Allgemeinheit und dem Ökosystem einen schweren Schaden zu, welcher
geahndet gehört.
All das soll eine Baumschutzsatzung regeln!
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Körber Dr. Sonja Wegner Marc Zimmermann
Fraktionssprecher Fraktionssprecherin Ratsmitglied
2021 06 - Antrag Konzeptvergabe (Wiedervorlage)
Wiedervorlage eines Antrages vom 26.02.2020
zur Einführung von Konzeptvergabe als Baustein einer sozialgerechten und ökologisch nachhaltigen Stadtentwicklung
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Stücker,
wir erlauben uns, an den oben genannten Antrag zu erinnern. Er ist auf der Ratssitzung am 23.06.2020 in den Ausschuss für Planung und Umwelt verwiesen, dort aber nie behandelt worden. Zudem war eine Informationsveranstaltung mit Frau Prof. Caster zu diesem Thema vereinbart worden. Auch dazu wurde bis heute nichts in die Wege geleitet.
Es wurden und werden aber zu gleicher Zeit immer neue Bauvorhaben im Stadtbereich geplant oder umgesetzt. Für uns ist es unumgänglich, dass solche Maßnahmen nicht mehr erfolgen dürfen, ohne dass eine Vereinbarung darüber erzielt worden wäre, nach welchen Kriterien zukünftig gebaut werden sollte.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Körber Barbara Degener
2021 06 - Anfrage - Ausbau der Mühlenstraße
Anfrage an den Rat der Stadt Wiehl zur Sitzung am 22.06.2021 / Ausbau der Mühlenstraße
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Stücker,
im Zusammenhang mit dem Ausbau der Mühlenstraße sind in unserer Fraktion eine Reihe von Fragen aufgetreten. Wir sind gerne bereit, sie einem persönlichen Gespräch mit Ihnen oder einem Vertreter der Verwaltung zu klären. Zusätzlich geben wir sie als Anfrage in die kommende Ratssitzung.
Anfrage
Es gab das Versprechen einer Förderung aus Landesmitteln (Landesfördergesetz, 50%).
Ist diese Förderung beantragt worden?
Wurde möglicherweise Fristen nicht beachtet, die bei der Beantragung gemäß dem Landesfördergesetz hätten eingehalten werden müssen?
Trifft es zu, dass es für die Anwohner lediglich eine Information gegeben hat, nicht aber eine Beteiligung an der Planung?
Die Anwohner zahlen 24€/qm, zuzügl. einer Gebühr für die Geschosshöhe ihrer Häuser, insgesamt ca 30 €/ qm und in der Summe 905.000 €.
Uns wurde zugesagt, dass die Kosten bei Beanspruchung der ISEK-Förderung niedriger ausfallen würden als bei einer konventionellen Renovierung. Wir wüssten gerne, wie hoch sie in diesem Falle tatsächlich gewesen wären.
Die Berechnung der Anliegerkosten geht von 80% aus. Lt. Satzung der Stadt über Erhebung von Beiträgen aus dem Jahr 2014 (Überarbeitung einer älteren Fassung) werden in Wiehl 80% für Anliegerstraßen veranschlagt, aber nur 60% für Haupterschließungsstraßen. Wie erklären wir uns die 80%?
Wir gehen davon aus, dass die Kosten für die Brückensanierung und den Treppenaufgang zur Hauptstraße nicht von den Anliegern, sondern über ISEK finanziert werden. Ist das richtig?
Wurde für die Renovierung der Brücke Geld aus dem Denkmalschutz angefragt?
Besteht eine Möglichkeit, die Kosten für die Anlieger zu reduzieren, indem z.B. auf die Parkflächen im nördl. Bereich der Mühlenstraße und auf eine aufwendige Sanierung dieses Teils (Stützmauer) verzichten würde?
Könnte man – dem Wunsche der Anlieger folgend – diesen Zugang für den Durchgangsverkehr sperren und die Mühlenstraße tatsächlich zu einer Anliegerstraße machen.
Ist bedacht worden, dass möglicherweise mit einem vermehrten Verkehrsaufkommen in der Mühlenstraße zu rechnen sein könnte, wenn die geplante Einbahnstraßenregelung in der Innenstadt greift?
Die Anwohner beschweren sich darüber, dass sie Parkflächen finanzieren sollen, die sie mit anderen Nutzern teilen müssen. Der ursprüngliche Parkraum wurde beschnitten, zudem soll der noch vorhandene Parkplatz überbaut werden. Stimmt es, dass die Kosten für die Parkplätze nun doch über ISEK finanziert werden können? Wie steht es dann um das Kompromissangebot der Anlieger, diese Kosten zu übernehmen, dafür aber eine Anliegerstraße garantiert zu bekommen (d.h. keine Zufahrtsmöglichkeit mehr aus Richtung Hauptspraße)?
Seit wann sind die Pläne des Investors, das Medicenter an der Mühlenstraße zu errichten, bekannt? Würde der an den Kosten für die Erneuerung beteiligt? Warum wurde Frau Schmitz gegenüber noch Anfang Juni behauptet, von diesen Plänen sei nichts bekannt?
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Körber Barbara Degener
2021 03 - Antrag barrierefreie Neugestaltung des Wiehlparks
Sehr geehrter Herr Stücker,
der im Sozialgesetzbuch beschriebene Grundgedanke zum Umgang mit Menschen mit
Behinderung bestimmt, dass ihre Selbstbestimmung und ihre volle, wirksame und
gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern und Benachteiligungen zu
vermeiden oder diesen entgegenzuwirken sind.
Das heißt, dass Kinder mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen Kindern an Spiel-,
Erholungs-, Freizeit- und Sportaktivitäten teilhaben können. Weg von der Behinderung hin zu
den Fähigkeiten!
Dem kommt die Stadt Wiehl bei der Umsetzung der Spielplätze unserer Meinung nicht in
Gänze nach. Daher beantragen wir, die Fraktion Bündnis90 / Die Grünen, den Umbau des
Wiehlparks, vollständig barrierefrei durchzuführen. Eine Einteilung des Parks, speziell im
Bereich der Spielbereiche, in barrierefreie und nicht barrierefreie Zonen läuft dem Gedanken
des gemeinsamen Erlebens aller Besucher zuwider und ist daher abzulehnen.
Bei der barrierefreien Gestaltung des Wiehlparks sollten folgenden Grundgedanken
berücksichtigt werden:
1. Betroffene (bzw. deren gesetzliche Vertreter) müssen befragt und auch gehört werden.
2. Alle Besucher sollten überall hinkommen können und somit den Wiehlpark
gemeinsam erleben können.
3. Der Park soll bereits der neuen Bauordnung NRW, hier insbesondere dem §49 Abs. 2,
genügen.
Zur Umsetzung dieser Grundgedanken beantragen wir folgende Maßnahmen durchzuführen:
- Das beschlossene Schildersystem muss auch mit Brailleschrift sowie einfachen und
kindgerechten Piktogrammen ausgestattet werden. - Die Spielgeräte müssen für alle Kinder benutzbar, mindestens aber erreichbar sein.
- Die barrierefreie Erreichbarkeit aller Spielstätten stellt für gehandicapte Kinder wie
auch für gehandicapte Aufsichtspersonen die Möglichkeit dar, an jeglicher Aktivität
aktiv oder passiv teilzunehmen. Einer ungewollten Ausgrenzung würde somit
vermieden. - Das Fallschutzmaterial unter einigen Spielgeräten kann aus synthetischen
Fallschutzmatten bestehen und ist somit mit Rollstühlen, Rollatoren und Kinderwagen
gut zu befahren, so dass die Erreichbarkeit dieser Geräte für alle gegeben ist. - Es sollte ein Rückzugsraum für Menschen geschaffen werden, denen der Trubel eines
Parks schnell zu viel wird. Hier könnte ein Raum aus geeigneten Pflanzen gestaltet
werden. - Bänke und Tisch sollten so gestaltet werden, dass Menschen im Rollstuhl aber auch
Kinder im Buggy gleichberechtigt an Ihnen sitzen können. Zum Beispiel durch das
Weglassen eines Stuhles in einer Tisch-Sitz Kombination. - Für den Betreiber des See Cafes soll es eine Verbindlichkeit geben, dem Netzwerk Not
Insel oder Vergleichbarem beizutreten. Hier gäbe es dann die Möglichkeit für Kinder,
die ihre Eltern aus den Augen verloren haben, unter Aufsicht bis zur Abholung zu
warten. - Um den Haushalt weiter zu entlasten, sollte auch weiterhin geprüft werden, welche
Fördermöglichkeiten über das ISEK hinaus im aktuellen Planungsstand noch möglich
sind. - Die Aufstellung einer Vogelnestschaukel bietet auch für Kinder mit verschiedenen
körperlichen Einschränkungen eine sichere Möglichkeit des Schaukelns. - Die Zugänge der Spielgräte (z.B. Spielhaus) sollten eine angemessene Breite erhalten,
um so auch Rollstuhlfahrern den Zugang zu ermöglichen.
Mit freundlichem Gruß
Kim Schröter René Henkes Gerd Müller Jürgen Körber
Ratsmitglied Ratsmitglied Sachkundiger Bürger Fraktionssprecher
2021 03 - Anfrage Waldzustand
Betreff: Waldzustand und Waldsterben in Wiehl
Sehr geehrter Herr Stücker
sehr geehrter Herr Teichmann,
das ökologische System Wald hat große Bedeutung für die Erhaltung der biologischen
Vielfalt, die Grundwasserbildung und ist als CO2 Senke von entscheidender klimatischer
Bedeutung. Der Zustand des Waldes ist besorgniserregend. Waldschäden zeigen sich
bundesweit in unterschiedlichem Ausmaß und unsere Region ist ebenfalls stark betroffen.
Das Waldsterben macht auch vor Wiehl nicht halt. Massive Schäden sind in vielen Ortsteilen
offensichtlich und man kann in verschieden großen Ausdehnungen abgeholzte Flächen sehen.
Die Baumstämme liegen massenweise zum Wegtransport bzw. Verkauf auf den ehemals
bewaldeten Flächen.
Die Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen stellt zum Waldsterben folgende Fragen:
Hat die Stadt Wiehl Waldflächen in ihrem Eigentum?
Wenn ja:
- Wie groß ist die Gesamtfläche?
- Handelt es sich um zusammenhängende Flächen?
- Wo genau befinden sich diese Flächen?
Wieviel Prozent diesen Waldes sind vom Baumsterben betroffen und mussten bzw. müssen
noch gerodet werden?
Welche Maßnahmen sind bezüglich der Aufforstung und der Klimaresilienz geplant?
Wer ist mit der Pflege des kommunalen Waldes beauftragt?
Gibt es in Wiehl bereits unterstützende Aktionen seitens der Bürgerschaft (z.B. Schulen,
Kitas, Ortsvereine, o.A.)?
Gibt es Möglichkeiten für die Bürger, Aufforstungen finanziell oder durch tätige Mithilfe
(z.B. Patenschaften, o.Ä.) zu unterstützen?
Welche informellen und finanziellen Möglichkeiten der Unterstützung gibt bzw. sieht die
Stadt Wiehl für betroffene private Waldbesitzer?
Mit freundlichem Gruß
Elke Zakaria Dr. Sonja Wegner Jürgen Körber
Ratsmitglied Fraktionssprecherin Fraktionssprecher
2021 02 - PDF Haushaltsentwicklung Vergleich / Ausgleichsrücklage
2020 12 - ENTWURF Antrag: Coworking Space
Der Antrag wird zurzeit überarbeitet
Wie eine Studie der Bertelsmann Stiftung zeigt, kann diese neue Arbeitsform wichtige Impulse für die wirtschaftliche Belebung ländlicher Regionen geben.
2020 11 - ENTWURF Antrag: Einstellung eines*r Klimaschutzmanager*in
2020 11 - ENTWURF: Antrag zur Prüfung von Lüftungsgeräten für Klassenzimmer
2020 11 - ENTWURF Antrag "Fahrradfreundliche Stadt"
- setzt ein Vorrang von Fahrrädern zum Autoverkehr auf den Straßen im Wiehler Zentrum um. Fahrradstreifen und klare Kennzeichnung der Prioritäten des Verkehsmittels (ähnlich wie Spielstraßen)
- erarbeitet einen „Aktionsplan Fahrradverkehr“ mit Sicherheits- und Verhaltenskampagnen zum friedlichen und gleichberechtigten Miteinander aller Verkehrsteilnehmer.
- greift erhöhend in die Preisgestaltungen, oder mindernd in die quantitative Ausstattung im PKW-Parkraum ein und stellt preiswerte und sichere Fahrradstellplätze, insbesodere mit Ladestationen für E-Bikes bereit um die Attraktivität des Fahrrades gegenber dem PKW deutlich zu erhöhen.
- verzichtet auf die kostspielige Planung neuer Parkhäuser und baut dafür kostengünstiger die Fahrradinfrastruktur auch in den Außenorten aus.
- Intensiviert ihre Bemühungen zur Verbesserung des ÖPNV um die Straßen vom Autoverkehr zu entlasten und um die Beförderung von Fahrrädern in und an Bussen zu verbessern.
- installiert Bike-Charing Angebote und sucht hier nach entsprechenden regionalen Anbietern.
Mit solchen Maßnahmen würde die Stadt Wiehl ihre in der Ratssitzung vom 02.07.2019 hoch gelobten Bemühungen zum Klimaschutz untermauern und in Oberberg eine Vorreiter- und Vorbildrolle einnehmen. Desweiteren könnte die Stadt Wiehl dadurch die Lebensqualität seiner BürgerInnen maßgeblich erhöhen und dem demographischen Wandel dadurch entgegen treten.
2020 11 - ENTWURF Antrag Leihfahrräder für die Mitarbeiter der Verwaltung
2020 11 - ENTWURF: Antrag für Schwerbehindertenparkplätze am Bioladen Landgefühl am Weiherplatz
2020 11 - ENTWURF Antrag auf Bürgerfragestunden in den Ausschusssitzungen
2020 11 - ENTWURF: Antrag auf Information zum „Workshop Wiehltalbahn“
2020 11 - ENTWURFAntrag auf Überprüfung der Machbarkeitsstudie zur Wiehltalbahn
2020 11 - ENTWURF: Antrag auf Errichtung eines Zuganges für Fußgänger zur Bushaltestelle "Altklef" von der Ortslage Bruch
2020 11 - ENTWURF: Antrag zur Mitgliedschaft in der AGFS
2020 11 - ENTWURF Gemeinsamer Antrag Schulentwicklung
2020 10 - ENTWURF Antrag Einrichtung Initiativkreis Digitalisierung
2020 02 - Antrag zur Einführung von Konzeptvergabe als Baustein einer sozialgerechten und ökologisch nachhaltigen Stadtentwicklung
- Bezahlbares Wohnen im Eigentum wird auch für mittlere Einkommensgruppen möglich, da der Wohnungssuchende z.B. den ansonsten einkalkulierten Bauträgergewinn spart.
- Die Projekte von Baugemeinschaften erzeugen städtebaulich und baulich eine hohe Vielfalt, da sie auf einen marktgängigen Durchschnitt im Wohnungsbau verzichten können. Oft ist mit ihren Projekten eine hohe Innovationskraft verbunden, da sie individuellen sozialen, ökologischen und architektonischen Standards entsprechen.
- Über das eigene Projekt hinaus entwickeln Baugemeinschaften eine hohe Identifikation mit den Quartieren, in denen sie leben. Sie sind damit ein wichtiger Anker im sozialen Gefüge.
Wichtig ist der politische Wille, einer Vielzahl an Wohn- und Lebensformen in Städten und Kommunen Raum zu geben.
2019 07 - Antrag auf Gleichwertigkeit von Fahrrad, Fußgänger und Co. Im Straßenverkehr
setzt ein Vorrang von Fahrrädern zum Autoverkehr auf den Straßen im Wiehler Zentrum um. Fahrradstreifen und klare Kennzeichnung der Prioritäten des Verkehsmittels (ähnlich wie Spielstraßen)
- erarbeitet einen „Aktionsplan Fahrradverkehr“ mit Sicherheits- und Verhaltenskampagnen zum friedlichen und gleichberechtigten Miteinander aller Verkehrsteilnehmer.
- greift erhöhend in die Preisgestaltungen, oder mindernd in die quantitative Ausstattung im PKW-Parkraum ein und stellt preiswerte und sichere Fahrradstellplätze, insbesodere mit Ladestationen für E-Bikes bereit um die Attraktivität des Fahrrades gegenber dem PKW deutlich zu erhöhen.
- verzichtet auf die kostspielige Planung neuer Parkhäuser und baut dafür kostengünstiger die Fahrradinfrastruktur auch in den Außenorten aus.
- Intensiviert ihre Bemühungen zur Verbesserung des ÖPNV um die Straßen vom Autoverkehr zu entlasten und um die Beförderung von Fahrrädern in und an Bussen zu verbessern.
- installiert Bike-Charing Angebote und sucht hier nach entsprechenden regionalen Anbietern.
Mit solchen Maßnahmen würde die Stadt Wiehl ihre in der Ratssitzung vom 02.07.2019 hoch gelobten Bemühungen zum Klimaschutz untermauern und in Oberberg eine Vorreiter- und Vorbildrolle einnehmen. Desweiteren könnte die Stadt Wiehl dadurch die Lebensqualität seiner BürgerInnen maßgeblich erhöhen und dem demographischen Wandel dadurch entgegen treten.