BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Wiehl
Bürgerbegehren Grillstation im WiehlparkPresseerklärung BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN zum Bürgerbegehren Grillstation im Wiehlpark
Seit einiger Zeit werden im Stadtraum Wiehl Unterschriften gesammelt zu der Frage, ob der zukünftige Grillplatz im erneuerten Wiehlpark gleichwertig mit der bestehenden Anlage sein soll oder nicht. Ob also die Anlage überdacht, mit Küche, Lagerraum, sanitären Anlagen sein soll wie die vorherige, bestehende Anlage. Diesem Bürgerbegehren soll, sofern es 1900 Unterzeichner findet, Grundlage für einen Bürgerentscheid sein.
Der OV von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN betont in diesem Zusammenhang:
- Entgegen der Begründung der Verwaltung für eine Ablehnung des Bürgerbegehrens finden wir die Fragestellung eindeutig genug, um von den Bürgern entschieden zu werden.
- Die seitens der Verwaltung skizzierte Alternative eines Neubaus (Internetseite der Stadt Wiehl) kann nicht als gleichwertig angesehen werden. Sie führt möglicherweise auch zu einer größeren Versiegelung von Flächen anstelle der versprochenen „größeren Naturnähe“.
- Es besteht keine Klarheit darüber, ob die für den Neubau angegebenen Kosten von 86.000 € nicht höher sind als die für eine Renovierung des Bestandes. Eine Kostenvoranschlag für diese Variante liegt trotz gegenteiliger Versprechungen bis heute nicht vor.
- Die Neubaupläne stehen in unseren Augen im Widerspruch zum Ratsbeschluss vom April 2019, demgemäß die Anlage „an gleicher Stelle komplett überarbeitet und modernisiert“ werden soll.
- Planungsverträge, die nicht auf der Basis dieses Ratsbeschlusses stehen, sind juristisch anfechtbar und können nicht als Begründung für die Rechtswidrigkeit eines Bürgerbegehrens angeführt werden.
Der OV BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN schließt sich darum inhaltlich der Presseerklärung von „Die Linke“ vom 7.8.2020 an und unterstützt das Bürgerbegehren.
Barbara Degener / Marc Zimmermann